Projekt Altdeponien

Die Deponie Grube Johannes geriet 2022 regional und deutschlandweit in die Schlagzeilen. Emissionen von Schwefelwasserstoff (H2S) führten für die Anwohner dort teilweise zu erheblichen Geruchsbelästigungen.

Die MDSE ist als verantwortlicher Betreiber mit der Stilllegung der Deponie betraut. Seit 2017 laufen die Arbeiten zur Verfüllung der Deponie, um diese langfristig und nachhaltig entsprechend der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu sichern. Bei der Deponie handelt es sich um eine mit Wasser bedeckte ehemalige Kohlegrube, in die über Jahrzehnte Reststoffe der Film- und Kunstfaserherstellung eingespült wurden. In diesen Schlämmen laufen mikrobiologische Abbauprozesse ab, die mit einer Bildung von H2S einhergehen. Zur Oxidation des H2S ist eine ausreichend mächtige und sauerstoffreiche Wasserschicht nötig.

Die Herausforderung zur Stilllegung dieser Altdeponie liegt insbesondere darin, eine nachhaltige Lösung für die Region nach dem Stand der Technik zu finden. Hierzu werden seit Jahren  geeignete technische Lösungen mit Planern und Gutachtern diskutiert. Da es für den spezifischen Standort keine Referenzprojekte in Deutschland gibt, begannen die Sanierungsarbeiten mit einer pilothaften Verfüllung des Nordschlauchs der Deponie ab 2018. Die klimatischen Verhältnisse der letzten Jahre waren besonders problematisch für die Emissions- und Geruchssituation bei den baulichen Aktivitäten am Standort.

Die angespannte Lage forderte alle Beteiligten, um zu informieren, den aktuellen Wissensstand auszutauschen und um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Dazu organisierte die MDSE mit Vertretern des Ortschaftsrates Bürgerrunden, um drängende Fragen der Anwohner und deren Bürgerinitiative zu beantworten. Die aktuellen H2S-Messwerte in der Luft werden regelmäßig auf der Website der MDSE veröffentlicht. Zusätzlich zu fortlaufenden Abstimmungen berieten sich alle zuständigen Behörden an gemeinsamen Terminen vor Ort. Hierbei fand ein konstruktiver Austausch zwischen MDSE als Deponiebetreiber und Verantwortlicher für die Stilllegung, dem Landesverwaltungsamt (LVwA) als Überwachungs- und Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt  zur fachlichen Unterstützung, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld v. a. in der Funktion als Untere Wasser- und Immissionsschutzbehörde, der Stadt Bitterfeld-Wolfen, dem Ortsbürgermeister und dem Ortschaftsrat Greppin, der Bürgerinitiative sowie der LAF als Freistellungsbehörde statt.

Aufgrund der öffentlichen Wahrnehmung befassten sich Politik und oberste Landesbehörden mit dem Thema. Dafür standen MDSE und LAF  2022 sowie 2023 den Abgeordneten des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landtages Sachsen-Anhalt Rede und Antwort.

Die konstruktive Abstimmung vieler Beteiligter und die Entwicklung der Maßnahmen zur Überwachung und Beherrschung des Problems waren in jeder Hinsicht ein intensiver Kommunikations- und Lernprozess. Hieraus konnten letztlich planerische Rahmenbedingungen abgeleitet werden, unter denen die Sicherung der Deponie fortgeführt werden könnte.

Bei der nachhaltigen Sicherung der Deponie Grube Johannes können in den nächsten Jahren bis zur Fertigstellung weiterhin Unwägbarkeiten auftreten. Die Beteiligten werden deswegen die enge und gute Zusammenarbeit aufrechterhalten.

Deponie Grube Johannes - Fortschritt der Verfüllung an der Westböschung. Detailaufnahmen: Verfüllung mit Absetzer und Einleitung von Wasser zur Aufhöhung der Wasserschicht. | © LAF

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.