Interview

Jürgen Stadelmann im Interview

In Vorbereitung auf den Jahresbericht 2023 sprachen wir mit Jürgen Stadelmann, Geschäftsführer der LAF, über die Herausforderungen und den Prozess während der Erarbeitung zum neuen Leitbild der LAF.

Nach über 20 Jahren der LAF –
wie sieht sich die LAF aktuell?

Jürgen Stadelmann:
In den mittlerweile fast 25 Jahren des Bestehens unserer
Anstalt hat sich die Altlastensanierung in ganz Deutschland weiterentwickelt. Das betrifft sowohl das Know-how als auch die gesetzlichen Grundlagen. Gleichwohl sehen die Fachkollegen in den anderen Bundesländern das erfolgreiche „Konstrukt LAF“, in dem sowohl die fachtechnische Begleitung als auch die Verantwortung für die Finanzierung in eine Hand gelegt sind. Es sind inzwischen mehr als 1,6 Mrd. € für die Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt ausgegeben worden. Bei der Gründung der LAF war man noch von einer befristeten Aufgabe ausgegangen; jedoch kam es anders. Die wesentlichen Maßnahmen, die jetzt laufen, werden noch weit über dieses Jahrhundert hinausgehen. Deshalb haben wir eine Langzeitaufgabe.

In einem stetigen Wandel –
wie sehen Sie das Selbstbild der LAF?

Jürgen Stadelmann:
Im Zuge des Generationswechsels der Mitarbeiter haben wir das Selbstbild diskutiert. Als Hintergrund muss man wissen, dass inzwischen weniger als ein Viertel unserer Mitarbeiter von Anbeginn dabei ist. Damit ging ein gewisses Selbstverständnis aus den Gründerjahren wortwörtlich aus dem Haus. Das hieß, dass sich insgesamt die Belegschaft neu fokussiert hat. Folge war eine interne Änderung der Organisation und das Selbstbild wurde geschärft.

Was ist die Intention zur Erarbeitung eines neuen Leitbildes?

Jürgen Stadelmann:
Das Leitbild soll dabei helfen, dass sich alle mit einem
Motto identifizieren können. Es soll heißen „ja das sind WIR“. Es macht sehr viel Sinn in der LAF zu arbeiten. Hier wird wirklich etwas getan für den Umweltschutz und vor allem auch für die wirtschaftliche Entwicklung von Sachsen-Anhalt.

Der zweite, ebenso wichtige, Aspekt ist die Wirkung nach außen. Oft wurde die LAF in Veranstaltungen von Kommunen oder Investoren als besonders kompetente Behörde angekündigt. Dies soll so bleiben und verbunden werden mit dem Gedanken „WIR SICHERN ZUKUNFT“.

Am Anfang steht nicht nur wörtlich das WIR. Was bedeutet das konkret?

Jürgen Stadelmann:
Das Bild von den Zahnrädern, die ineinander greifen macht das am deutlichsten. Wir als Team sind sehr heterogen zusammengesetzt aus Naturwissenschaftlern, Ingenieuren, Juristen sowie Kaufleuten, IT-Spezialisten und Fachleuten der Verwaltung. Neben fachlichen Aspekten verteilen und kontrollieren wir Bescheide und überwachen diese bei der Umsetzung. Gleichfalls verantworten wir die Finanzierung von Maßnahmen. Eine stetige Kommunikation unter den Kollegen ist unabdingbar.

Was bedeutet der Prozess in der zukünftigen Arbeit?

Jürgen Stadelmann:
Es ist allgemein wichtig, dass auch Behörden nach außen hin sichtbar sind, um zu zeigen, welche Aufgaben sie erledigen. Es wird sicher nicht so sein, dass zukünftig jeder im Land die LAF kennt. Aber diejenigen, die uns kennen, sollen uns mit dem Motto „Wir sichern Zukunft“ verbinden.
Und ein weiterer, nicht unwesentlicher, Aspekt kommt dazu. Es wird immer schwieriger für die komplexen Aufgaben der Altlastensanierung fachlich qualifizierte und motivierte Fachkräfte zu gewinnen. Das ist uns bisher gut gelungen. Damit das so bleibt, muss die LAF attraktiv bleiben für potentielle Bewerber. Dies setzt eine moderne Kommunikation nach
innen und nach außen voraus.

Was sind die nächsten Schritte?

Jürgen Stadelmann:
Jetzt heißt es zunächst, das Leitbild zu etablieren. Vor allem intern, dann aber auch nach außen. Dazu wird unsere Website entsprechend erweitert. Ein Mittel der Kommunikation nach außen sind unsere Jahresberichte. Diese spiegeln zusammengefasst die fachliche Umsetzung der Projekte und von uns eingesetzten Mittel eines vergangenen Jahres wider. Der aktuelle Jahresbericht 2023 fokussiert das Thema WIR. Die Jahresberichte 2024 mit SICHERN und 2025 mit dem Thema ZUKUNFT setzen die Reihe fort.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat?

Max Mustermann:
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat

Max Mustermann:
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat

Interview

Lorem ipsum
dolor sit amet

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.