NEUE WEGE

LOREM IPSUM

DOLOR SIT ATEM 2024

Grußwort des Teams

Zukunft aktiv gestalten

Zum Vorwort unseres Jahresberichts kommt in dieser Ausgabe das gesamte Team der LAF zu Wort. Und das aus gutem Grund.

Neben den zahlreichen Projekten, an denen wir 2023 mitgearbeitet haben, konnten wir in diesem Jahr gemeinsam ein wichtiges Puzzlestück für die Weiterentwicklung der Landesanstalt für Altlastenfreistellung legen. Denn angesichts sich stetig wandelnder Rahmenbedingungen sowie neuer Herausforderungen, denen wir uns bei unserer Arbeit gegenüber sehen, war es wichtig, den Leitgedanken für uns in Richtung Zukunft zu definieren.

Interview

Jürgen Stadelmann im Interview

In Vorbereitung auf den Jahresbericht 2023 sprachen wir mit Jürgen Stadelmann, Geschäftsführer der LAF, über die Herausforderungen und den Prozess während der Erarbeitung zum neuen Leitbild der LAF.

Wir, die Landesanstalt für Altlastenfreistellung,

organisieren und refinanzieren die Sanierung von altlastenbedingten Schäden des Bodens und Grundwassers in Sachsen-Anhalt. Wir ermutigen Investoren, Altlastenflächen zu nutzen und stehen dabei beratend zur Seite. Wir sind zentraler Ansprechpartner und Koordinator und betreuen die Sanierungsprojekte vom Konzept bis zur Finanzierung.

Projekte

Altlastenfreistellung

Auf Industriestandorten finden sich häufig umweltgefährdende Boden-​ und Grundwasserkontaminationen, die aufgrund nicht kalkulierbarerer Kostenrisiken ein Investitionshemmnis darstellen. Zur Revitalisierung solcher Standorte können die ostdeutschen Länder Investoren von den Kosten der Altlastenuntersuchung und -sanierung ganz oder teilweise freistellen.

Zusätzliche Projekte

Über die Altlastenprojekte hinaus zeichnete sich die LAF im Jahr 2023 für die Umsetzung weiterer Projekte im Umfang von etwa 9,3 Mio. € verantwortlich. Dies waren das Projekt „Vernässung“, die Rekultivierung der Deponie Klein Quenstedt, die Aktivitäten an den Tontagebauen Vehlitz und Möckern sowie weiterhin die Artensofortförderung.

Übergreifende Aufgaben

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.