Projekt GTS

Langzeitsichere Verwahrung Schacht Saale – zum Zwischenstand einer bergtechnischen Herausforderung

Die Sicherung und langzeitsichere Verwahrung des Bergwerks Teutschenthal ist Aufgabe der Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS). Die Sicherungsmaßnahmen in den Grubenfeldern Angersdorf und Salzmünde werden dabei gemäß einer Altlastenvereinbarung zu 90 % von der LAF refinanziert.

Die Verwahrung des Schachtes Saale ist eine der Schlüsselmaßnahmen und die erste von insgesamt 4 notwendigen Schachtverwahrungen. Der Schacht Saale wurde zwar bereits 1983 mit einem 6 m mächtigen Betonpfropfen mit Tondichtung verschlossen, jedoch entsprach dieser Verschluss in Ausführung und Position nicht den Anforderungen, die sich aus dem Langzeitsicherheitsnachweis für das Bergwerk ergeben. Dadurch ist es erforderlich, den Schacht wieder zu öffnen und mit entsprechender Verschlusstechnik langzeitsicher zu verwahren. Das Schachtverschlusskonzept wurde vom Institut für Gebirgsmechanik in Leipzig entwickelt und vom Landesamt für Geologie und Bergwesen zugelassen.

Eine große Unbekannte bei dieser Maßnahme ist der aktuelle Zustand des Schachtes, der 1910 – 1913 abgeteuft wurde und seit dem Verschluss 1983 nicht mehr begutachtet werden konnte.

In Vorbereitung der eigentlichen Öffnung des Schachtes erfolgte bereits im Herbst 2016 eine Teilöffnung der Schachtabdeckung, um den Zustand des Schachtes oberhalb des alten Pfropfens für die weitere Planung zu erkunden. Dafür wurde die vorhandene Wassersäule im Schacht um 150 m abgesenkt und eine Kamerabefahrung durchgeführt.

2019 begannen die Bauarbeiten durch die Schachtbau Nordhausen GmbH (SBN) mit der Freilegung des Schachtkopfes und der Aufwältigung des Schachtes bis zum alten Pfropfen in ca. 370 m Teufe. Bei der Aufwältigung wurden schadhafte Bereiche beräumt und gesichert, um insbesondere die Arbeitssicherheit bei den Arbeiten im Schacht zu gewährleisten. Der alte Pfropfen wurde 2020 erreicht und zunächst durchbohrt, um den darunter liegenden Schacht per Kamerabefahrung, Laser-Scan und Sonarvermessung im gefluteten Bereich zu untersuchen. Dabei wurden in 705 – 715 m Teufe, im Bereich des sog. Roten Salztons, größere Schäden an der Schachtmauerung festgestellt.

Im Verlauf der Aufwältigung 2020/2021 stellte sich heraus, dass sich im Gebirge hinter dem Schacht im Bereich des Roten Salztons ein relativ großer Hohlraum (Bruchglocke) gebildet hatte, der zunächst aufwändig gesichert wurde. Darüber hinaus musste eine Methode gefunden werden, wie die Standsicherheit des Schachtes in diesem Bereich gewährleistet werden kann. Die Bergbauexperten von SBN, der Bauüberwachung DMT und dem Bergamt erarbeiteten eine Lösung, indem ein großer Stahlzylinder auf einem fest mit dem Gebirge verbundenen Ringbalken errichtet werden soll.

Da auch im weiteren Verlauf der Schachtaufwältigung erhebliche Schäden durch Auswaschungen im angrenzenden Gebirge festgestellt wurden, musste 2022 die gesamte Schachtsäule unterhalb des Arbeitsbereiches temporär durch das Einbringen von Kiesschotter gesichert werden. Erst so konnten in 2023 die Sicherungsarbeiten an der Bruchglocke fortgesetzt werden, indem eine sichere Kontur bis zum Fußpunkt des Bruchbereiches geschaffen wurde. Danach soll eine Schalung eingebaut und die Verfüllung des Bruchhohlraumes erfolgen.

Der unvorhergesehene Zustand des Schachtes erfordert immer wieder Anpassungen bei der Durchführung der Maßnahme, so dass der ursprünglich angenommene Zeit- und Finanzrahmen bei weitem überschritten wird. Dennoch werden die Schwierigkeiten durch schnelle Reaktionen und Abstimmungen der Beteiligten gemeistert.

Bild1: Freigelegter Schachtkopf des Schachtes Saale im Jahr 2019.
Bild2: Rückbau der Tonabdichtung des alten Pfropfens in 370 m Teufe.
Bild3: Arbeiten zur Sicherung der Bruchglocke in ca. 715 m Teufe im Jahr 2023. | © Plejades

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.