Projekt Wasserrahmenrichtlinie

Auenmanagement Mulde

Bergbau und industrielle Großbetriebe haben in der Vergangenheit zu erheblichen Schadstoffbelastungen in Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Flusssedimenten und Auen geführt.

Durch das Einleiten von Abwässern aus dem Chemiestandort Bitterfeld-Wolfen gelangten insb. Nebenprodukte aus der Herstellung des Insektizids Lindan in die Mulde und ihre Sedimente. Hochwasser führte dazu, dass die belasteten Sedimente in die z.T. landwirtschaftlich genutzten Auen transportiert und dort scheinbar diffus abgelagert wurden. Diffuse Ablagerungen und durch Hochwasser initiierte Remobilisierungsprozesse sind ein wesentliches Hemmnis bei der Untersuchung und Sanierung der betroffenen Auen. Im Rahmen des landesweiten Auenmanagements sollen daher Methoden und Instrumente zur Untersuchung, Bewertung und Bewirtschaftung der riesigen Betrachtungsräume entwickelt werden.

Dabei müssen Anforderungen des Hochwasser-, Boden- und Naturschutzes, der Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit sowie der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt werden. Diese Komplexität kann nur durch enge Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren bewältigt werden. So hat die LAF das Thema bereits im Rahmen des Interreg-Europe Projektes LINDANET sowie des Projektes HCH in EU der Europäischen Kommission als zentrales Thema aufgegriffen, um gemeinsam mit Projektpartnern aus fünf Europäischen Ländern Lösungen für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen zu entwickeln. Entstanden ist ein Konzept zur Ist-Stand-Ermittlung der Schadstoffbelastung in der Muldeaue.

Seit 2023 finden umfangreiche Untersuchungen im Boden und Sediment statt. Ziel ist eine möglichst genaue Vorstellung von der Verteilung der Schadstoffe und den zugrundeliegenden Transportmechanismen zu erhalten. Die LAF wird hierbei sowohl durch Ingenieurbüros und Labore, als auch durch Akteure auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene unterstützt.

Mit der Mulde als Pilotprojekt wollen wir Lösungsansätze zum Umgang mit schadstoffbelasteten Auen entwickeln und die gewonnenen Erkenntnisse mit unseren Partnern auf lokaler und europäischer Ebene teilen. Mit dem neuen Fokus auf dem Schutz unserer Oberflächengewässer gehen wir den nächsten wichtigen Schritt in der ganzheitlichen Bewertung von altlastenbedingten Schadstoffbelastungen.

Ufer und teils bewirtschaftete Auen der Mulde. | © LAF

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.