Projekt MAW

Schutz von Grund- und Oberflächenwasser

Baugrube Großlochbohrungen, ehem. MAW Liebknechtstraße Magdeburg. | © LAF

Im Magdeburger Stadtteil Stadtfeld wurde auf dem Gelände des ehemaligen VEB Magdeburger Armaturenwerke Karl Marx (MAW) eine eigentümerübergreifende Boden- und Grundwassersanierung erfolgreich durchgeführt. Die Belastungen waren Relikte der langjährigen und diversen industriellen Vornutzung, beginnend mit der Polte Maschinenfabrik in den Jahren 1916/1917, über die Produktion von metallurgischen Erzeugnissen und Rüstungsgütern bis hin zur Herstellung von Armaturen und Ausrüstungsgütern technischer Anlagen durch MAW. Die Beteiligten – der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, die Stadt Magdeburg, die freigestellte StaHaB GmbH und die LAF hatten einen 4-seitigen Öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen, um den bodenschutzrechtlich für verbindlich erklärten Sanierungsplan umzusetzen.

Im Zuge der viermonatigen Bauphase konnten mithilfe eines Bodenaustauschs bis 9 m unter Geländeoberkante mittels konventionellem Bodenaushub und Großlochbohrungen ca. 14 t Schadstoffe (im Wesentlichen LHKW-Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) entnommen und entsorgt werden. Parallel dazu kam für eine weitere Quellensanierung auf dem Grundstück, die thermisch unterstützte ISCO-Sanierung (In-situ-chemische Oxidation) zur Anwendung. Durch die Beseitigung des überwiegenden Teils dieser Schadstoffquellen wird eine weitere Ausbreitung der Grundwasserverunreinigung im Abstrom bis zum Oberflächengewässer Künette unterbunden.

Auf dem Gelände ist nun neuer Raum für gewerbliche Folgenutzungen gegeben.

Baustellenansicht Großlochbohrungen, ehem. MAW Liebknechtstraße Magdeburg. | © LAF

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.