ÖGP Magdeburg-Rothensee

Schutz von Grund- und Oberflächenwasser

Das Ökologische Großprojekt (ÖGP) Magdeburg-Rothensee umfasst ein ca. 1.000 ha großes Gewerbe- und Industriegebiet parallel zur Elbe. Auf dem Areal der ehemaligen Großgaserei Magdeburg wurde aus Kohle Stadtgas,  Koks und Benzol gewonnen. Nutzungsbedingt ist das Grundwasser mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Benzol und Ammonium belastet. Mit dem Grundwasser gelangen Schadstoffe in die Hafenbecken und letztlich in die Elbe. Insoweit war eine Sanierung des Grundwasserschadens, des aktuell von den Firmen Nordlam und Ligno-Tech sowie des Magdeburger Hafens genutzten Fläche im Anschluss an die Bodensanierung unerlässlich.

Zur Unterbindung des Grundwasserabstroms ist die hydraulische Sicherung durch rd. 25 m tiefe und zwischen 180 und 460 m lange Spundwände zum
Hafenbecken und Einphasen-Dichtwände entlang des Kraftwerk-Privatwegs (Nordflügel) sowie der Bahntrasse am Korbwerder (Südflü
gel) herausgearbeitet worden. Wesentlich dabei ist, dass allein drei Sicherungselemente ausreichen, um das von Westen unter der Ortslage Rothensee anströmende unbelastete Grundwasser nach Norden und Süden abzulenken. Dadurch wird sowohl das Durchströmen kontaminierter Bodenbereiche, als auch der Austritt kontaminierten Grundwassers aus dem „U-förmigen“ Sicherungsbauwerk (Spund-/Dichtwände) verhindert. Zusätzlich verhindert diese nach Westen „offene“ Variante einen kritischen Grundwasseranstieg in Verbindung mit Elbwasserhochständen in der Ortslage Rothensee. Gegenüber aktiven hydraulischen Maßnahmen (Grundwasserhebung, -reinigung und Ableitung) vermeidet diese Variante neben Einschränkungen der Grundstücksnutzung dauerhafte Kosten einer ewigen Grundwasserreinigung.

Der Nordflügel konnte trotz der im Zuge der Bauarbeiten angetroffenen Altfundamente und unbekannter Leitungen sowie eines bodenbedingten Mehrverbrauchs von Dichtwandmasse im Frühjahr 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Im September konnte mit der Herstellung des Südflügels im Auftrag der Magdeburger Hafen GmbH begonnen werden. Auch die Ausschreibung des letzten Teilstücks – der Spundwand entlang des Hafenbeckens – ist durch die Nordlam beauftragt worden. Die Arbeiten zur Herstellung werden in 2024 begonnen und abgeschlossen.

Herstellung der Dichtwand, Überprüfung der Grundwasserbeschaffenheit. | © LAF

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.