ÖGP Zeitz

Investitionsbegleitendes Bodenmanagement in der Praxis

Der Chemie- und Industriepark Zeitz (CIPZ) ist Teil des mitteldeutschen Chemiedreiecks, umfasst rund 232 ha und liegt verkehrsgünstig rund 40 km von Leipzig entfernt. Betreiber ist die Infra-Zeitz GmbH. Seine Entstehung geht auf ein in den 1930er Jahren errichtetes und in den 1970er Jahren erweitertes Hydrierwerk zurück. Ab 1990 wurde die Produktion eingestellt und die Anlagen demontiert. Zurück blieben Boden- und Grundwasserbelastungen, Kampfmittel und Altfundamente, die einer schnellen Entwicklung des CIPZ entgegenstanden. Trotzdem konnte das Areal schrittweise zu einem modernen, offenen Chemiepark entwickelt werden, in den rd. 100 Mio. € in den Ausbau und die Neuerrichtung industrieller Infrastrukturanlagen investiert wurde. Im Rahmen der Standortentwicklung sind zudem rd. 30 Mio. € über die Altlastenfreistellung in Sanierungsmaßnahmen investiert worden. Durch die Investitionen ist es gelungen, innovative Unternehmen am Standort anzusiedeln. Die Altlastenfreistellung ist – in Anbetracht der Bodenbelastungen – ein wesentliches Ansiedlungskriterium.

Aktuell begleitet die LAF u.a. die Produktionserweiterung der Fa. Münzing und weitere Investitionen (> 100 Mio. €) namhafter Firmen, zum Beispiel Tochterunternehmen der Südzucker Gruppe. Wesentliche Voraussetzung für die Ansiedlung ist die Herrichtung der Baufelder durch Tiefenenttrümmerung und Kampfmittelräumung. Die Baufeldvorbereitung bietet dabei die Möglichkeit, kontaminiertes Aushubmaterial baubegleitend zu separieren und zu entsorgen oder – sofern die strandortspezifischen Wiedereinbauwerte eingehalten werden – aufbereitet am Standort zu verwerten. Bei Materialien, die die standortspezifischen Wiedereinbauwerte überschreiten, werden die Mehrkosten der Entsorgung und damit in Zusammenhang stehende Leistungen über die Altlastenfreistellung refinanziert.

Durch das optimierte Materialmanagement können Entsorgungskosten, Materialtransporte und ‑beschaffungen in erheblichem Umfang eingespart, baubedingte Investitionskosten trotz schwieriger Standortverhältnisse gesenkt sowie die Attraktivität des Standortes weiter erhöht werden. Voraussetzung dafür ist die gute und enge Abstimmung zwischen der LAF als Bodenschutz- und Freistellungsbehörde, der Abfallbehörde des Landkreises sowie dem Investor und der Infra-Zeitz GmbH, die am Standort erfolgreich praktiziert wird.

Blick auf die Industrieanlagen des ÖGP Zeitz. | © LAF

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.