ÖGP Mansfelder Land

Wasserreinigungsanlage Neutra - Fertigstellung und Probebetrieb

Komponenten der neuen Neutra-Anlage, dem Kernstück des Sickerwasserbehandlungssystems in Helbra. | © LAF

Das ÖGP Mansfelder Land umfasst die ehemaligen Standorte der Kupferschiefer-Verhüttungsindustrie in Helbra, Eisleben und Hettstedt. Auf dem Areal in Helbra wird seit 1990 eine Wasserreinigungsanlage zur Behandlung schwermetallhaltiger Sickerwässer betrieben, die Folge des jahrzehntelangen Rohhüttenbetriebes sind. Mit der Errichtung einer neuen Anlage wird nicht nur eine in die Jahre gekommene Altanlage abgelöst, sondern es werden auch die Betriebsabläufe optimiert und umgestellt, um den aktuellen Anforderungen zu genügen.

Neben einem veränderten Druckleitungssystem zur Zuführung der gefassten Wässer zur Reinigungsanlage, ist das System der neuen Anlage auf eine externe Entsorgung der anfallenden Kalkschlämme ausgerichtet.


Der Bau der Kernanlage erfolgte von Frühjahr 2022 bis April 2023 mit anschließendem Beginn des Probebetriebs. Dafür wurden zunächst einzelne Anlagenteile auf ihre Funktionalität geprüft und anschließend wurden über eine Reihe von Tests die Einstellungen gefunden, die sicherstellen, dass die Reinigungszielwerte dauerhaft eingehalten werden. Um nachzuweisen, dass die Einzelabläufe auch zu einem funktionierenden Gesamtbetrieb unter verschiedenen Bedingungen führen, wurden Leistungsfahrten bis zur Maximalauslastung absolviert. Insgesamt diente der Probebetrieb auch zur Identifizierung von Schwachstellen in den Abläufen, so dass diese beseitigt werden können, bevor der Regelbetrieb voraussichtlich Anfang 2024 beginnen kann.

Vor-Ort-Abstimmung während der Bauphase. | © LAF

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.