ÖGP Buna

Erkundungsbohrungen in der Ortslage Korbetha

Bis zur Errichtung der im ÖGP Buna betriebenen Sicherungsbrunnen des „Randriegel Nord“ konnten sich das Grundwasser und die darin gelösten Schadstoffe bis außerhalb der damaligen BUNA-Werksgrenzen ausbreiten. Durch den Riegelbetrieb ist die Nachlieferung von Schadstoffen ins Grundwasser unterbrochen, bereits abgeströmte Grundwasserbelastungen können nun jedoch in der Ortslage Korbetha nachgewiesen werden. Im weiteren Abstrom befinden sich die Trinkwasserschutzzonen des stillgelegten Wasserwerkes Beesen, das zukünftig wieder in Betrieb genommen werden soll. Die vorhandene Schadstofffahne ist daher weiter einzugrenzen und zu überwachen. Dafür waren im Jahr 2023 sechs weitere Erkundungsbohrungen in der Ortsmitte von Korbetha abzuteufen und zu Grundwassergütemessstellen für das Monitoring auszubauen.

Grundsätzlich sind Bohrarbeiten Routine in Sanierungsprojekten. Allerdings erfordern solche Arbeiten oft die Einbeziehung und das Verständnis der betroffenen Anwohner, denn es werden z.B. Flächen für Fahrzeuge und Bohrgerät benötigt, es kann zu Behinderungen des Straßenverkehrs und auch zu Lärmbelästigungen kommen. In Korbetha
waren dafür intensive Abstimmungen zu führen, da es galt, viele Verantwortliche und Beteiligte zu informieren und „ins Boot“ zu holen. Gemeinsam mit dem Projektträger DOW, dem Landkreis Saalekreis (Umweltamt, zuständige Untere Wasserbehörde), der Gemeinde Schkopau (zu der der Ortsteil Korbetha zählt) und den Bürgern von Korbetha gelang es, diesen nicht immer ganz einfachen Prozess letztlich zu einem Erfolg zu führen. Nach verschiedenen Öffentlichkeitsveranstaltungen, schriftlichen Anfragen und unzähligen Telefonaten mit den mittel- und unmittelbar Betroffenen, konnten im Dezember die Bohr- und Ausbauarbeiten der neuen Grundwassergütemessstellen zur Zufriedenheit aller abgeschlossen werden.

Schadstoffeinträge und Transfer bis 1990 Abstromsicherung nach Sanierung

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.