ÖGP Bitterfeld-Wolfen – Abstromsicherung

Neuordnung der Abstromsicherung Riegel Nordost

Die seit 1994 betriebene Abstromsicherung „Riegel Nordost“ im nördlichen Werksgelände ist mit bisher 24 Brunnen die größte Brunnengalerie des ÖGP zur Sicherung des Grundwassers. Damit wird die weitere Ausbreitung von Schadstoffen im Untergrund verhindert. Die Sicherung muss aufgrund der weit verteilten erheblichen Belastungen auf unabsehbare Zeit weiter betrieben werden.

Viele Altbrunnen bringen heute nicht mehr die optimale Förderleistung. Die Neuordnung der Abstromsicherung hat zum Ziel, das Grundwasser durch verbesserten Brunnenausbau gezielt aus allen schadstoffbelasteten Horizonten zu entnehmen. Entsprechend der Ergebnisse umfangreicher Voruntersuchungen stellt dazu die Errichtung einer größeren Zahl von Brunnen mit geringeren Pumpmengen je Einzelbrunnen die effizienteste Lösung dar.

In 2023 wurden dafür im Auftrag der MDSE ganze 30 neue Brunnen abgeteuft und ausgebaut, 4 Brunnen sind noch zu sanieren, 10 der bestehenden Brunnen werden weiter betrieben. Hinzu kommen der Bau neuer Brunnenableiter einschließlich mehrerer Revisionsschächte und der Neubau einer Leitwarte.

Mit 2,8 Mio. € war dies eine der größten Investitionen der letzten Jahre zur Grundwassersicherung in Bitterfeld und entsprach hier im Jahr 2023 fast 20% aller Aufwendungen zur Grundwassersicherung und Sanierung. Zum Investitionsvorhaben gehören auch die notwendigen Rohrleitungen, sowie neue Mess- , Steuerungs-  und Regelungstechnik, um letztlich den Betrieb mit einem übergeordneten Prozessleitsystem überwachen und steuern zu können. Das gesamte System wird voraussichtlich im kommenden Jahr vollständig in Betrieb sein. Bis dahin werden neben Projektträger MDSE auch Planer, Bauüberwacher, Bohrunternehmen und weitere Gewerke für die Fertigstellung zusammengearbeitet haben.

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.