Wissenschaft + Technik

Effektvoll in

die Zukunft.​

Wissenschaft + Technik

am Beispiel: 
ÖGP
Erdgasfelder Altmark

In den ÖGP-Erdgasfeldern Altmark werden Quecksilber und NORM-haltige Reinigungswässer elektrochemisch behandelt. Das Verfahren trennt Schadstoffe gezielt ab, reduziert Abfallmengen, spart Energie und kann die Wiederverwendung des Wassers vor Ort ermöglichen.

Im ÖGP-Erdgasfelder Altmark fallen Reinigungswässer an, die mit Quecksilber und natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (NORM) belastet sind. Um diese sicher und effizient zu behandeln, wurde ein Pilotversuch zur elektrochemischen Aufbereitung gestartet. Das Verfahren ermöglicht, Schadstoffe gezielt aus dem Wasser zu entfernen und in stark konzentrierter Form zu bündeln. Dadurch entstehen deutlich geringere Reststoffmengen, die einfacher und sicherer entsorgt werden können.

Im Gegensatz zu konventionellen Verfahren arbeitet die elektrochemische Behandlung besonders energieeffizient und kommt mit weniger Zusatzstoffen aus. Gleichzeitig bleibt die Prozessführung flexibel, sodass unterschiedliche Wasserqualitäten zuverlässig behandelt werden können. Das gereinigte Wasser kann anschließend direkt vor Ort wiederverwendet werden, was den Frischwasserbedarf reduziert und Transportaufwand vermeidet.

Die Technologie leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit im Betrieb der Erdgasfelder: Sie senkt Emissionen, spart Ressourcen und verbessert die Umweltbilanz deutlich. Durch die Kombination aus hoher Reinigungsleistung, reduziertem Energieeinsatz und lokaler Wasserwiederverwendung stellt das Verfahren eine zukunftsfähige Lösung für den Umgang mit belasteten Reinigungswässern dar.

Prinzip: Elektrodialyse trennt gelöste Schadstoffe mithilfe von Gleichstrom und selektiven Membranen aus dem Reinigungswasser.

Ergebnis: Ca. 95 % des Wassers werden als gereinigtes Prozesswasser zurückgewonnen, Schadstoffe konzentrieren sich in einem kleinen Reststrom zur Entsorgung.

Vorteile: Geringer Energiebedarf, keine Chemikalien oder Aktivkohle erforderlich, Gleichstrom direkt aus Photovoltaik nutzbar, deutliche Reduzierung der Abfallmengen.

Rechtssicher:

Bodenschutz

Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.
Permanent:

Technische Sicherung

Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung

Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.
Unabhängig:

Sondervermögen

Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.