Digitalisierung

Abläufe
optimieren.

Zukunftstreiber:
Digitalisierung

Die LAF treibt die Digitalisierung bodenschutzrechtlicher Auskunftsersuchen konsequent voran. Durch das Zusammenspiel von WebGIS und Anfrage-Manager werden fachliche Bewertungen und organisatorische Abläufe effizient, rechtssicher und transparent miteinander verknüpft – zukunftsorientiert, skalierbar und auf die Weiterentwicklung digitaler Verfahren ausgerichtet.

Die LAF hat die Digitalisierung bodenschutzrechtlicher Verfahren in den vergangenen Jahren systematisch vorangetrieben. Ziel ist es, jährlich rund 300 Auskunftsersuchen und Beteiligungen als Träger öffentlicher Belange effizient, rechtssicher und nachvollziehbar zu bearbeiten und die fachlichen Ressourcen konsequent auf die Altlastensanierung zu konzentrieren.

Das WebGIS dient dabei als zentrales Werkzeug zur Vorbereitung und Erstellung bodenschutzrechtlicher Stellungnahmen. Es unterstützt die Bearbeiter bei der Zusammenstellung, Analyse und Bewertung räumlicher sowie umweltfachlicher Daten zu Boden, Grundwasser und Bodenluft und bildet die fachliche Grundlage der Bewertung.

Darauf aufbauend wurde 2025 ein Anfrage-Manager eingeführt, der die Abläufe organisatorisch erweitert. Er strukturiert den Eingang der Anfragen, ordnet sie den zuständigen Bearbeitern zu, stellt die über das WebGIS ermittelten Ergebnisse bereit, steuert den Versand der Stellungnahmen und gewährleistet die revisionssichere Ablage in der VIS-Suite.

Durch das Zusammenspiel von WebGIS und Anfrage-Manager entsteht eine durchgängige digitale Prozesskette, in der fachliche Bewertung und organisatorische Abwicklung eng verzahnt sind. Die Digitalisierung verlagert den Schwerpunkt von manueller Datensammlung hin zur qualitativen fachlichen Entscheidung.

Perspektivisch wird der Anfrage-Manager weiter ausgebaut, etwa durch standardisierte Bewertungsabläufe, hinterlegte Textbausteine und den unterstützenden Einsatz von KI zur Datenstrukturierung, Vollständigkeitsprüfung und Vorbereitung von Textentwürfen. Ziel ist eine effiziente, skalierbare und zukunftsfähige Verfahrensbearbeitung.

Rechtssicher:

Bodenschutz

Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.
Permanent:

Technische Sicherung

Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung

Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.
Unabhängig:

Sondervermögen

Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.