Sondervermögen

Auf Sicherheit angelegt.

Sondervermögen

am Beispiel: Ökologisches
Großprojekt Bitterfeld-Wolfen


1990 benötigte die hiesige Wirtschaft dringend Investitionen, das Ausmaß der Altlasten war schwer abschätzbar. Es galt, trotz der Unwägbarkeiten Unternehmen zu gewinnen auch auf belasteten Flächen zu investieren. Die Freistellungsregelung war ein gutes Werkzeug, genauso wichtig aber auch ihre zuverlässige Finanzierung. Durch die unüberschaubare Vielzahl denkbarer Altlasten am Chemiestandort Bitterfeld-Wolfen konnten die Kosten für die augenscheinlich notwendigen Sanierungen allerdings kaum beziffert werden.

1993 wurde ein Vorgehen für solche „Ökologischen Großprojekte“ (ÖGP) entwickelt. Konzepte für ganze Standorte waren zu erarbeiten, die zunächst Rahmen und Prioritäten für das Handeln setzten und die Kosten schätzten, wenn nötig schrittweise. Mit dem ersten Sanierungsrahmenkonzept für das ÖGP Bitterfeld-Wolfen 1995 war klar, dass der Untergrund in absehbarer Zeit mit verhältnismäßigen Mitteln nicht komplett zu reinigen wäre. Darum wurden Brunnenriegel aufgebaut. Ihr Betrieb zur Grundwassersicherung ist eine Ewigkeitsaufgabe, aber kalkulierbar. Damit wurde eine Gesellschaft, die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH, als Projektträger für den gesamten Standort betraut. Freigestellte Unternehmen konnten nun unabhängig vom Grundwasserschaden investieren. Lediglich bei Bauvorhaben können noch Altlasten im Boden zu sanieren sein, dann greift die Freistellung

Anfangs musste die Finanzierung noch mit Bundesbehörden abgestimmt werden – für zügige Entscheidungen nicht ideal. Mit Gründung der LAF bündelte Sachsen-Anhalt seine Kompetenzen, und mit dem inzwischen entwickeltem Know-how konnten Sanierungskosten sicherer abgeschätzt werden. 2001 wurde die Altlastensanierung mit einem „Generalvertrag“ ganz in die eigenen Hände übernommen. Dafür wurden Bundesmittel gezahlt – bis heute solider Grundstock des Sondervermögens „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“.

Herausforderung: Investoren brauchen zügige Entscheidungen, Sanierungskosten sind aber nicht beim ersten Spatenstich klar. Sauberes Wasser zu bewahren ist Daseinsvorsorge, Grundwassersicherung ist aber aufwändig und langwierig.

Ziel: Um mit der Freistellung kurzfristig Investitionen zu ermöglichen, müssen zuverlässig Gelder bereitstehen, über Legislatur- und Haushaltsperioden hinweg. Manche Verpflichtungen bestehen auf unabsehbare Zeit, wie die Grundwassersicherung im mitteldeutschen Chemiedreieck: Bau und Betrieb von Brunnen und Behandlungsanlagen müssen dauerhaft finanziell abgesichert sein.

Nutzen: Zweck und Verwendung des Sondervermögens sowie Beiträge und Verwaltung durch das Land sind per Gesetz geregelt, erzielte Einnahmen stehen zusätzlich für die Aufgaben zur Verfügung. Freigestellte Unternehmen wie auch Dienstleister der Sanierung können sich darauf verlassen.

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.