Innovation

Technologie
für Transparenz.

Treibende Kraft:
Innovation

Die LAF nutzt als Bodenschutzbehörde das WebGIS, um umfangreiche raumbezogene Daten wie Messwerte, Pläne und Dokumente dauerhaft zu sichern, einfach zugänglich zu machen und nutzbar zu halten. Das ist durch innovative Lösungen machbar, die nicht nur die behördliche Arbeit optimieren, sondern auch die Anforderungen des Informationszugangsgesetzes erfüllen.

Das WebGIS vereint über 25 Jahre gesammelte Daten der Altlastenbearbeitung mit externen Datendiensten, beispielsweise des Landesamts für Umweltschutz, des Landesamts für Geologie und Bergwesen oder des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft. Diese umfassende Datenbasis ist für interne Abläufe und externe Nutzer wie Behörden, Gutachter und die Projektträger zugänglich. Sensible Daten werden dabei durch eine ausgefeilte Berechtigungsstruktur geschützt, die gleichzeitig eine barrierearme Nutzung schafft. Autorisierte Nutzer können über einen einfachen Internetzugang auf zahlreiche Funktionen zugreifen: Kartenbasierte Recherchen, Datenverschneidungen und die Verwaltung raumbezogener Dokumente. Ergebnisse lassen sich flexibel in Form von Tabellen oder Karten ausgeben.

Das WebGIS ist ein unverzichtbares Werkzeug für den Bodenschutz. Es ermöglicht fundierte Entscheidungen zu Belastungen, Nutzungsvarianten oder Einschränkungen von Standorten und reduziert durch die umfassende Datenbasis den Bedarf an wiederholten Erkundungen. Dies fördert eine ressourcenschonende Arbeitsweise und unterstützt den gesetzlichen Auftrag der Datenbereitstellung.

Zukünftig sollen durch Automatisierung Recherchen und Datenauswertungen weiter beschleunigt werden, um Anfragen noch effizienter zu bearbeiten. Mit dem WebGIS setzt die LAF auf Innovation und Transparenz im Bodenschutz.

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.