Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

Landesanstalt für Altlastenfreistellung
des Landes Sachsen-Anhalt (LAF)
Maxim-Gorki-Straße 10
39108 Magdeburg
Telefon: +49 391 74440-0
Fax: +49 391 74440-70
E-Mail: info(at)laf-lsa.de

https://laf.sachsen-anhalt.de/

Postanschrift
Postfach 320 249
39041 Magdeburg

Redaktionell verantwortlich
Landesanstalt für Altlastenfreistellung
des Landes Sachsen-Anhalt (LAF)

Konzept & Gestaltung
genese Werbeagentur GmbH
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: e-recht24.de

Bildnachweise

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Fax: +49 391 74440-70
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Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: e-recht24.de

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CropEnergies AG:

Unterseite Projektfortschritt (ÖGP Zeitz)

Plejades:

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Rechtssicher:

Bodenschutz

Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.
Permanent:

Technische Sicherung

Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung

Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.
Unabhängig:

Sondervermögen

Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.