Bodenschutz

Nachhaltig sichern.​

Bodenschutz

am Beispiel: Stadtquartier
Fahlberg-List Magdeburg

Das Bodenschutzrecht verfolgt das Ziel, Böden nachhaltig nutzen zu können, ihre Funktionen zu schützen und Gefahren durch Bodenveränderungen abzuwenden. Schadstoffe aus Altlasten können auf vielfältige Weise in die Umwelt gelangen – sei es partikelgebunden durch Abspülung in Flüsse und Kanäle, gelöst über Sickerwasser in das Grundwasser oder gasförmig über die Bodenluft. Diese Schadstoffe wirken nicht nur direkt über Kontakt mit dem Boden, sondern auch indem sie über Pflanzen, Gewässer und Gebäude auf Menschen und die Umwelt einwirken. Zudem behindern sie häufig die Nachnutzung oder schränken diese stark ein. Maßnahmen zur Altlastensanierung verbessern daher nicht nur die ökologische, sondern auch die ökonomische Nutzbarkeit von Flächen und leisten einen zentralen Beitrag zur nachhaltigen Standortentwicklung.

Ein exemplarisches Projekt ist die Planung eines rund 30 Hektar großen Stadtquartiers auf dem ehemaligen Fahlberg-List-Gelände im Süden Magdeburgs. Die Fläche, geprägt von der ehemaligen Produktion von Saccharin und Pflanzenschutzmitteln, soll zukünftig für Wohn- und Gewerbezwecke genutzt werden. Voraussetzung dafür ist die Sanierung der Fläche, mit dem Ziel gesunde Lebens- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen.

Neben bodenschutzrechtlichen Anforderungen müssen auch immissionsschutzrechtliche und naturschutzfachliche Auflagen erfüllt werden. Diese fließen bereits in die bodenschutzrechtliche Planung der Sanierung ein, um eine nachhaltige Quartierentwicklung zu ermöglichen. Die Altlastensanierung und der bodenschutzrechtliche Vollzug sorgen so im Zusammenspiel mit weiteren umweltrechtlichen Vorgaben für eine erfolgreiche Entwicklung lebenswerter und sicherer Standorte.

Herausforderung: Schadstoffe aus Altlasten belasten Böden, Grundwasser, Luft und behindern die Nachnutzung von Flächen.

Ziel: Nachhaltige Nutzung und Schutz der Bodenfunktionen, Schaffung gesunder Lebens- und  Arbeitsverhältnisse sowie Sicherung ökologischer und ökonomischer Flächennutzung.

Nutzen: Verbesserte Umweltqualität, nachhaltige  Standortentwicklung und erhöhte Lebensqualität durch sichere, wirtschaftlich nutzbare Flächen.

Partner: ELBHafen Projekt GmbH, Vielzahl an Projektbüros.

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.