Grusswort

Garant
sein.

Grußwort
von Staatssekretär
Gert Zender,
Vorsitzender des
LAF-Verwaltungsrates

Liebe Leserinnen und Leser, Sachsen-Anhalt ist von den fünf neuen Bundesländern das am stärksten mit Altlasten behaftete Bundesland. Bereits Anfang der 1990er Jahre gingen Schätzungen aufgrund der enormen Herausforderungen der Altlastensanierung von sehr umfangreichen Sanierungsmaßnahmen mit Kosten in Milliardenhöhe aus. Um dieser komplexen Aufgabe und einer effizienten Altlastensanierung gerecht zu werden, hat das Land im Jahre 2000 die Landesanstalt für Altlastenfreistellung gegründet.

Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung bündelt in bundesweit einmaliger Weise die Aufgabenstellungen der Altlastenfreistellung von Investoren von Kosten altlastenbedingter Sanierungsmaßnahmen, der Durchführung freistellungsfinanzierter Sanierungsmaßnahmen und des Bodenschutzes. In dieser Aufgabenzusammenführung ist sie ein besonders effizientes Instrument der Altlastensanierung, um das uns viele Bundesländer beneiden.

Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung hat sich „Wir sichern Zukunft“ zu ihrem Leitbild gesetzt. Ihre durchgeführten sowie geplanten Projekte und Sanierungsmaßnahmen schaffen eine sichere Lebens- und Wirtschaftsgrundlage – heute und für die Zukunft. Für die wirtschaftliche Entwicklung und den Schutz von Boden und Grundwasser in Sachsen-Anhalt hat die Arbeit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung einen hohen Stellenwert.

Aus ihrem Leitbild „Wir sichern Zukunft“ ist  Berichtsschwerpunkt der Landesanstalt für Altlastenfreistellung für das abgelaufene Geschäftsjahr die Aufgabenstellung des „Sicherns“. Anhand von Einzelbeispielen illustriert der Bericht: Im Rahmen der Altlastenfreistellung, deren Finanzierung über ein eigens dafür errichtetes Sondervermögen erfolgt, sichert die Landesanstalt für Altlastenfreistellung im Investoren- und Umweltinteresse Boden- und  Grundwasserkontaminationen nachhaltig. Dies sichert Investoren eine Nachnutzung belasteter, sonst vielfach nicht nutzbarer Flächen.

Sachsen-Anhalt hat erfreulicherweise eine anhaltend hohe Nachfrage nach gewerblich bebaubaren Flächen. Sie steht im Spannungsverhältnis zu landwirtschaftlichen Bodennutzungen. Zielsetzung ist es, den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen und deren Versiegelung zu begrenzen. Boden ist nicht vermehrbar. Mit ihm muss sparsam und sorgsam umgegangen werden. Dafür hat die altlastenfreigestellte Sanierung und nachhaltige Nachnutzung belasteter Flächen durch gewerbliche Investoren eine herausgehobene Bedeutung.

Mit Erscheinen dieses Jahresberichts blickt die Landesanstalt auf ihr 25-jähriges Bestehen zurück. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anstalt darf ich an dieser Stelle für ihr Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz bei der Revitalisierung von Altstandorten und im Umweltschutz herzlich danken. Für ihre anspruchsvollen Aufgaben wünsche ich der Landesanstalt für  Altlastenfreistellung auch weiterhin viel Erfolg und den Leserinnen und Lesern des Jahresberichtes eine informative Lektüre!

Gert Zender, Vorsitzender des LAF-Verwaltungsrates,
Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Gert Zender,

Vorsitzender des LAF-Verwaltungsrates,
Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.