Nachhaltigkeit

Erfahrung und
Engagement.

Zukunftssicher:
Nachhaltigkeit

Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Umsetzung in nationales Recht rückt die Wirkung von Altlasten auf Gewässer verstärkt in den Fokus. Schadstoffeinträge verhindern oft das Erreichen der ambitionierten Ziele oder verzögern sie erheblich. Klassische Altlastensanierungsansätze stoßen bei großflächig verteilten Schadstoffen schnell an ihre Grenzen.

Ein integrales Auenmanagement zielt darauf ab, Schadstoffe, die diffus in Gewässern und Sedimenten verteilt sind, systematisch zu reduzieren. Wir konzentrieren uns dabei auf Auenflächen sowie Sedimentdepots in Alt- und Seitenarmen. Der erste Schritt besteht darin, Möglichkeiten zu erproben, stark belastete von weniger belasteten Bereichen zu unterscheiden und Maßnahmen zur Schadstoffentfrachtung zu entwickeln.

Beispielhaft ist der Standort Bitterfeld-Wolfen im Süden Sachsen-Anhalts. Dort verhindern historische Abwassereinleitungen in Auen und Gewässer insbesondere durch hochwasserbedingte Sedimentverlagerungen die Erfüllung

Beispielhaft ist der Standort Bitterfeld-Wolfen im Süden Sachsen-Anhalts. Dort verhindern historische Abwassereinleitungen in Auen und Gewässer insbesondere durch hochwasserbedingte Sedimentverlagerungen die Erfüllung der Umweltqualitätsnormen in der Mulde. Um altlastenbedingte Beeinträchtigungen in der Muldeaue zu reduzieren, wird ein integriertes Auenmanagementkonzept entwickelt. Es kombiniert Sanierungs- und Nutzungskonzepte, um Schadstoffeinträge zu minimieren und brachliegende Auenbereiche unter Berücksichtigung von Anforderungen des Natur-, Umwelt- und Hochwasserschutzes nachhaltig zu nutzen.

der Umweltqualitätsnormen in der Mulde. Um altlastenbedingte Beeinträchtigungen in der Muldeaue zu reduzieren, wird ein integriertes Auenmanagementkonzept entwickelt. Es kombiniert Sanierungs- und Nutzungskonzepte, um Schadstoffeinträge zu minimieren und brachliegende Auenbereiche unter Berücksichtigung von Anforderungen des Natur-, Umwelt- und Hochwasserschutzes nachhaltig zu nutzen.

Dafür ist ein intensiver Erfahrungsaustausch auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene sehr hilfreich. Die LAF engagierte sich bereits in Projekten wie LINDANET und HCH in EU, um Erkenntnisse aus internationalen Kooperationen auf lokaler Ebene zu übertragen. Ab 2025 wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Teilnahme am Interreg-Europe-Projekt NATUREM starten. Ebenso ist eine Kooperation mit dem EU-Projekt MIBIREM geplant. Mit naturnahen Ansätzen wie Phyto- und Bioremediation sollen langfristig eine nachhaltige Nutzung und Schadstoffreduzierung in der Auenlandschaft erreicht werden.

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.