Freistellung

Sicherheit schaffendes Instrument.​

Freistellung

am Beispiel: MDSE Mitteldeutsche
Sanierungs- und Entsorgungsgesell-
schaft mbH

Weshalb die Altlastenfreistellung sowohl die Umwelt als auch die Wirtschaft sichert und stärkt, wird am Beispiel der MDSE deutlich. Die MDSE ist eine Landesgesellschaft, deren Aufgabe es u. a. ist, Liegenschaften zu sanieren und zu vermarkten.

Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, wurde mit dem zwischen Bund und Land geschlossenen Generalvertrag vom 17.10.2001 vereinbart, das Land mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten und der MDSE einen Anspruch auf eine Freistellung von der Verantwortlichkeit für die vor dem 01.07.1990 verursachten ökologischen Schäden einzuräumen. Soweit die MDSE nicht bereits durch vereinzelte Freistellungsbescheide von dieser Verantwortung freigestellt worden ist, wurde der Anspruch mit dem Generalfreistellungsbescheid vom 20.03.2007 erfüllt.

Der Generalfreistellungsbescheid und die weiteren Freistellungsbescheide sind Grundlage für die Umsetzung und Refinanzierung der Aufgaben der MDSE. Insbesondere sind sie eine Voraussetzung für die Vermarktung und Privatisierung der altlastenbehafteten Liegenschaften. Denn für Unternehmen ist die Übertragung der Altlastenfreistellung essentiell, da sie aufgrund der nicht absehbaren Kosten für bevorstehende Sanierungsmaßnahmen nur dann bereit sind, Grundstücke von der MDSE zu erwerben, wenn das Altlastenrisiko durch eine Altlastenfreistellung abgesichert ist.

Dieses Risiko sichert die LAF ab, indem sie die Altlastenfreistellung der MDSE teilweise auf die Unternehmen überträgt und sicherstellt, dass für die durchzuführenden Gefahrenabwehrmaßnahmen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

So werden Unternehmen auf bereits kontaminierte Flächen gelenkt, was nachhaltig dazu beiträgt, Landwirtschafts- und Forstflächen zu schonen und die Wirtschaft zu stärken.

Herausforderung: Häufig existieren die Verursacher von Altlasten aus DDR Zeiten oder deren Rechtsnachfolger nicht mehr. Neue Eigentümer solcher Flächen stünden in der Verantwortung für die Schäden, deren Beseitigung mit großen Kosten verbunden wären. Dies ist ein enormes  Investitionshemmnis.

Ziel: Die Altlastenfreistellung sichert finanzielle Risiken ab, die durch kontaminationsbedingte Sicherungsmaßnahmen entstehen. Investitionen auf belasteten Flächen sind damit kalkulierbar.

Nutzen:Industrielle Brachflächen werden nutzbar gemacht und wiederbelebt. Es entstehen Arbeitsplätze und Umweltschäden werden beseitigt.

Rechtssicher:

Bodenschutz
Die ökologische und ökonomische Nutzbarkeit von freigestellte Flächen unterliegen dem Bodenschutzrecht. Die LAF wirkt hier zum einen als Fachbehörde, die Altlastensanierung konzipiert und managt. Zum anderen ist sie Träger öffentlicher Belange in Genehmigungsverfahren, agiert also als Boden-schutzbehörde. Dieses Zusammenspiel sorgt für Rechtssicherheit im Sinne des Bodenschutzes und für nachhaltige Nutzbarkeit ehemals belasteter Standorte. Verbesserte Umweltqualität sowie gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zu erreichende Ziele.

Permanent:

Technische Sicherung
Zum Schutz von Mensch, Boden, Luft und Wasser gehört die Auswahl wirksamer und effizienter Sanierungsmaßnahmen zum Portfolio der LAF-Aufgaben. Für die Sicherung ist die richtige Technologie anzuwenden. Der Erfahrungsschatz der LAF, aber auch die permanente Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen sind Sicherheitsgaranten für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

Risikobereit:

Freistellung
Investoren scheuen altlastenbedingte Risiken auch bei Standorten mit bester Infrastruktur, weil sie zur Beseitigung teilweise unkalkulierbarer Belastungen verpflichtet wären. Eine Freistellung von diesen Risiken und ihren Kosten lässt Unternehmen sorgenfreier auf kontaminierten Arealen investieren, was Landwirtschafts- und Forstflächen schont, Arbeitsplätze bringt und Wirtschaftskraft stärkt.

Unabhängig:

Sondervermögen
Basis und solide Grundlage der Altlastenfreistellung in Sachsen-Anhalt ist das Sondervermögen. Mit dem Generalvertrag verpflichtete sich der Bund zu einem einmaligen Beitrag von 1 Mrd. Euro und das Land zu 21 Mio. Euro jährlich. Dazu kommen Zinserträge. Die LAF bewirtschaftet das ausschließlich für Freistellungen zweckgebundene Sondervermögen. Komplett unabhängig von Landeshaushalt und Legislaturperioden bietet das vorhandene Vermögen Planungssicherheit für alle entsprechenden Maßnahmen bis hin zu „Ewigkeitsaufgaben“.